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Ob Menschen, die einen Betreuer haben wählen dürfen. ist eine Frage der individuellen Fähigkeiten und der Ausgestaltung der Betreuung.

Gibt man im Betreuungsverfahren nicht einfach "alle Angelegenheit" an, sondern benennt die Angelegenheiten, geht das Wahlrecht nicht verloren.
Natürlich sollte die betreute Person dann auch selber in der Lage sein, ein Kreuz zu machen.

Anlaß:

http://www.sueddeutsche.de/leben/inklusion-julian-soll-waehlen-duerfen-1.3537849

 

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