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Ist Verhinderungspflege als Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente oder einer Altersrente zu berücksichtigen?

Nein.

Die Verhinderungspflege ist kein Hinzuverdienst im Sinne der §§ 34, 96a SGB VI.

Begründung:

Es gibt dazu keine Festlegung der Rentenversicherung. Es bietet sich jedoch an, die Verhinderungspflege mit der Verdienstausfall-Erstattung nach § 38 Abs. 4 SGB V bzw. nach § 54 SGB IX gleichzusetzen. Und diese ist nach Auffssung der Rentenversicherungsträger kein Hinzuverdienst.

Die Verdienstausfallerstattung kann unter bestimmten Voraussetzungen für nahe Angehörige und den Ehegatten eines erkrankten oder in Rehabilitations-/Teilhabeleistung befindlichen Versicherten gezahlt werden. Sie wird gewährt, wenn diese anstelle des Versicherten den Haushalt weiterführen und deshalb einen Verdienstausfall hinnehmen müssen.

Die Zahlung von Verdienstausfallerstattung ist mit der Zahlung von Pflegegeld vergleichbar. Das Pflegegeld wird auch an den Versicherten gezahlt. Und er gibt es an die Pflegeperson weiter.

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