Gestern nachmittag hat ein Strahlenarzt mit der Debeka telefoniert und versucht, das Abrechnungsproblem aus der Welt zu schaffen. Der Sachbearbeiter war nicht an einer Lösung interessiert. Und telefonisch schon gar nicht.
Die Debeka zahlt keine Analogziffern nach der GOÄ, so war die Aussage.
Dazu muß man wissen: Die GOÄ ist von 1995 und eine Neufassung wird seit 3 Jahren verhandelt. Da in den letzten 20 Jahren durchaus das eine oder andere neue Verfahren dazugekommen ist - die medizinische Entwicklung schreitet ja durchaus fort! - werden neue Verfahren mit Analogziffern in das alte Werk eingearbeitet. D.h., man schaut sich an, zu welcher Behandlung das neue Verfahren am besten paßt oder was am ähnlichsten ist und dann wird der GOÄ-Ziffer ein A hinzugefügt. Es wird dann ausführlich beschrieben, was unter analog fällt. Der Plan ist, das langfristig in einem neuen Werk alles einmal sauber neu durchnumeriert ist und alles eine eigene Ziffer hat. Und da das so komplex ist, wirds eben nicht fertig.
Die Bundesärztekammer und ein Ausschuß der Privaten Krankenversicherer beschließt die Analogziffern gemeinsam, insofern dürften sie also auch für die Debeka gelten.
Wie gesagt, an einer Lösung war man nicht interessiert. Der Sachbearbeiter lehnt die Behandlung ab und begründet dieses damit, daß die GOÄ das nicht abdeckt. Und als der Arzt ihn bat, das sie mal gemeinsam in die GOÄ schauen und er ihm das erklärt, meinte er, er hätte keine GOÄ. Ja, neee. Is klar.
Er wird nun eine Kopie der GOÄ bekommen und eine ärztliche Stellungnahme, wieso, weshalb, warum.... Die Strahlenärzte haben schon angekündigt, sie würden mich im Klageverfahren gegen die Debeka unterstützen.
Zur stereotaktischen Bestrahlung gibt es drei Möglichkeiten:
- Bestrahlung von Kindern: das trifft auf mich nicht zu!
- Bestrahlung von gutartigen Geschwülsten: das trifft auf mich leider auch nicht wirklich zu!
- Bestrahlung von bösartigen Arschlochkrebsen bei Erwachsenen: jo, das könnt es sein...