Orthesenschuhe in der GKV
Grundsatz:
Gesetzlich krankenversicherte Kinder, die Orthesen tragen, haben bis 18 Jahren jährlich Anspruch auf zwei Paar Orthesenstraßenschuhe/Orthesenturnschuhe mit einem Eigenanteil von 45 € pro Paar (also 90 € insgesamt). Orthesenhausschuhe kann man sich auch verordnen lassen.
Zusãtzlich ist es bei Kindern so, daß es wachstumsbedingt (Wichtig: WACHSTUMSBEDINGT muß auf dem Rezept stehen) so viele Schuhe gibt, wie man braucht. Immer mit dem schon genannten Eigenanteil pro Paar (45 EUR).
Siehe Rundschreiben der Spitzenverbänden der Krankenkassen, auf Seite 46 -> Zuzahlung für Orthesenschuhe: http://www.mds-ev.de/media/pdf/Gemeinsames_Rundschreiben_Versorgung_Hilfs-Pflegehilfsmittel.pdf