In der Schule haben wir Musik gemacht, waren im Motopädieraum, haben nach der Pause schnell gefrühstückt und sind danach zum Reiten. Anschließend durfte ich in die Kuschelecke und entspannen.

Zwischen Schule und Krankengymnastik habe ich noch schnell meine Grippeschutzimpfung bekommen. Meine Eltern waren ja gestern auf der Arbeit dran.

Das Impfen war nicht so schlimm. Aber das in den Hals gucken vorher, das war eine Katastrophe! Fand ich überhaupt nicht witzig und hab auch freiwillig nicht den Mund aufgemacht und anschließend 10 Minuten laut rumgeheult.

Nachdem wir dieses Jahr mal in Oksbøl waren, hat Mutti in den alten Bildern gekramt.

Genau am 17.10.2007, also vor 11 Jahren, waren meine Eltern am Strand und Mutti hat mit ihrem Smart Nr. 2 Kreise in den Sand gedreht. (Das ist NICHT zur Nachahmung empfohlen. Die Teerflecken auf dem Lack bekommt man nur schwer wieder runter).

Danach waren sie in Oksbøl und haben dort ein wunderhübsches Rindvieh auf der Weide gesehen. Mit seiner Lockenpracht sah es so putzig aus.

Und nicht nur das. das Tier war riesengroß und es war nicht der Ochse von Oksbøl, sondern ein Bulle.

Er hatte riesige Klöten!

Und er war mit seiner ganzen Männlichkeit mutterseelenalleine auf der Wiese - vermutlich nicht grundlos.

Pötenitz

Schloßallee

Oder doch Turmstraße?

Zum Schloß Pötenitz gelangt man durch dieses Tor jedenfalls nicht bzw. nicht mit dem Auto oder Fahrrad.

Schicke Garagenanlage.

Dassow am 6.10.2013:

Fünf Jahre später (am 13.10.2018) ist der Himmel genauso blau und es ist deutlich wärmer. Der wärmste Oktobertag seitdem die Temperaturen aufgezeichnet werden.

Die Informationstafel ist neu.

Dassow bei Wikipedia

Dassow

Dassower See

 

Morgens war der Pflegedienst wieder für den vierteljährlichen Beratungseinsatz (§ 37 SGB 11) da. Mutti hasst diesen leider gesetzlich vorgeschriebenen Termin und den Typen, der diese Aufgabe nunmehr regelmäßig für den Pflegedienst wahrnimmt. Und sie hat keinen Beratungsbedarf.
Das Ganze dauerte kaum 3 Minuten und Mutti dachte schon, "er" hätte es kapiert, aber nein. Es kam wieder eine Schwachsinnsfrage. Hat sich etwas an der Beförderung zur Schule geändert? Hä? Was bitte schön hat mein Schulbesuch und die Fahrt dorthin mit dem Pflegeberatungseinsatz zu tun!?  Mutti ging natürlich gleich wieder aus der Hose und fragte, was ihn das anginge? Antwort: "Man wird ja wohl nochmal fragen dürfen?!" - Nein, darf man nicht! Und es auch nicht dokumentieren. Weil es mit dem gesetzlichen Auftrag nichts zu tun hat und da Daten gespeichert werden, die eben mit der Aufgabenerfüllung des Pflegedienstes nichts zu tun haben. Himmel, Arsch und Zwirn! Mutti will nur diese Bescheinigung haben, daß "die Pflege sichergestellt ist".

Und zur Krönung des Thema Datenschutzes berichtete "er" noch, daß er letzte Woche bei meinem Cousin war und dort meine "Akte" mit hatte. Sind die wahnsinnig? Was macht der Pflegedienst denn, wenn sie mehr als zwei Leute mit dem Namen Müller, Meier oder Schultz betreuen? Machen die da eine Akte draus?

Meine Mutter hat sich jedenfalls sofort beim Pflegedienst beschwert. Ja, da hat die Auszubildende wohl den falschen Zettel erwischt.

Wir haben Papa wieder von der Arbeit abgeholt und waren bei der KG. Heute eine Stunde früher als sonst.

 

Die Ferienbetreuung in der Schule wird über §45b SGB XI abgerechnet. Die Schule hat dafür eine Anerkennung erhalten und wir haben diese bei der Debeka eingereicht, weil die Schule noch nicht im System der Debeka erfaßt ist. Oder anders formuliert: ich bin der einzige Nutzer, der bei der Debeka versichert ist. Die anderen sind entweder gesetzlich versichert oder bei anderen privaten Krankenkassen.
 
Nachdem die Abrechnung der Osterferien mit dem Schreiben problemlos erfolgte, wurde die Rechnung für die drei Wochen Betreuung in den Sommerferien nicht erstattet. Begründung:
 
 
Auf telefonische Nachfrage wurde erklärt, daß die Rechnung der Ferienbetreuung in den Osterferien anders ausgesehen hätte. Sie beinhaltete die Betreuung und das Mittagessen. Das Mittagessen wurde natürlich nicht erstattet.
Für die Sommerferien hat es zwei getrennte Rechnungen gegeben. Eine für die Betreuung und eine fürs Mittagessen. Die fürs Mittagessen haben wir nicht eingereicht, sondern nur die Betreuung.
Also haben wir die extra Rechnung nachgereicht mit dem Zusatz, daß die schon vorliegende Rechnung dementsprechend keine Kosten für die Verpflegeung enthält.
 
Und was passierte dann?
Tadäää!
Die Debeka hat beide Rechnungen erstattet mit ihrem anteiligen Prozentsatzz.
 
Brüller.

§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag

(1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
1.
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
2.
Leistungen der Kurzzeitpflege,
3.
Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung,
4.
Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.
Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der in Satz 3 genannten Leistungen Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 eingesetzt werden.